TripleA53
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Webdesign

§1 Gültigkeit der Bestimmungen   Anjela Neumann-Bieganski (im folgenden „TripleA53“ genannt) führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch TripleA53 gültig.

§2 Vertragsabschluß Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder Fax zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Fax.

§3 Terminabsprachen Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender Email-Korrespondenz an.

§4 Verbindlichkeit eines Auftrags Ein vom Auftraggeber erteilten Dienstleistungsauftrag an TripleA53 ist handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an TripleA53 auf dem Postweg zuzusenden oder zu faxen. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.

§5 Auftragsablauf und Garantievereinbarung Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt TripleA53 die Arbeit auf und erstellt innerhalb einer evtl. vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstent-wurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Ab-rechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste.

§6 Pflichten und Haftung des Auftraggebers Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftra-ggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die TripleA53  beschafft hat. Die Verant-wortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt TripleA53 von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen TripleA53 stellt wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

§7 Vergütung Die Vergütung für die erbrachten Webdesignleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen, Programmierung etc.) sowie Gewährung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage des abgeschlos-senen Dienstleistungsvertrages mit TripleA53.

 §8 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. TripleA53  stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.

§8a Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeits-woche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnah-me - nach Mahnung durch TripleA53 - auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

§8b Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. TripleA53 behält den Vergü-tungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

§8c Bei Zahlungsverzug kann TripleA53 Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachge-wiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§9 Zahlungsbedingungen Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.

§10 Gewährleistung, Mängel TripleA53 verpflichten sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. TripleA53 verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auf-traggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Wir weisen darauf hin, daß auf der Homepage eingesetzte Fremd-Programme (Gästebücher, Fomular-Mailer etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. TripleA53 haftet nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufenen Schäden.

§11 Haftungsbeschränkungen Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet TripleA53 bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§12 Eigenwerbung Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass TripleA53 die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch TripleA53 bearbeiteten Webseite nebst Email Adresse des Auftraggebers wird gestattet. TripleA53 ist berechtigt an geeigneten Stellen in die Web-Site Hinweise auf die Urheberstellung von TripleA53 aufzunehmen. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt diese Hinweise ohne Zustimmung von TripleA53 zu entfernen.

§13 Gerichtsstandort Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist wahlweise Aschaffenburg Gerichtsstandort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§14 Schlussbestimmungen Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

 

TripleA53 Webdesign Alzenau, Kertelbachstraße 8, 63755 Alzenau, Telefon 0 60 23 / 91 57 03, Email: triplea53(at)t-online(dot)de

 

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